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Vertragsanpassung nach § 115 EnWG
![Hände mit Kugelschreiber unterzeichnen einen Vertrag Hände mit Kugelschreiber unterzeichnen einen Vertrag](/Media/images/librariesprovider3/bild-ablage/haende-kugelschreiber-unterschrift3aa9d35afdf36358b157ff050042c9fb.jpg?sfvrsn=7d23abf9_6&w=480&h=200&mode=Crop&scale=Both)
Hinweis zur Veröffentlichungspflicht.
MITNETZ GAS macht bekannt, dass gemäß § 115 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 29 Abs. 1 NDAV alle bestehenden Vertragsverhältnisse an die Regelungen der NDAV angepasst werden. Die Anpassung haben wir am 3. Februar 2007 öffentlich in der Presse bekannt gegeben.