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Arbeiten an Gasanlagen

Zwei Mitarbeiter in einer Baugrube mit Rohrteilen, die gerade von einem Kran herabgelassen werden

Anmeldung von Mängelbeseitigungen/reinen Leitungsänderungen

Bitte übersenden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular als PDF an BR-Gasinstallation@mitnetz-gas.net.

Qualifikation für Arbeiten an Gasanlagen

Entsprechend § 13 Abs. 2 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Arbeiten an Gasanlagen nur vom Gasnetzbetreiber sowie von Installationsunternehmen, die bei einem Netzbetreiber in ein Installateurverzeichnis Gas eingetragen sind, ausgeführt werden.

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis von MITNETZ GAS ist gemäß § 13 Abs. 2 der NDAV abhängig vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten. Die in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen dürfen Gasanlagen errichten, erweitern, ändern und instand halten.

Nachweis der Eintragung

Die ordnungsgemäße Eintragung in das Installateurverzeichnis wird durch einen Installateurausweis mit Registriernummer und Gültigkeitsvermerk dokumentiert. Bei Fragen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis bei MITNETZ GAS stehen Ihnen unsere benannten Ansprechpartner gern zur Verfügung.

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