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Belieferung von Gas-Kunden
Belieferung Ihrer Gas-Kunden in unserem Verteilernetz.
Unser Netz wird Ihnen dafür diskriminierungsfrei auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages nach § 20 Abs. 1b EnWG, welcher die Modalitäten der Transportabwicklung regelt, zur Verfügung gestellt. Dieser Vertrag basiert auf den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur und der Kooperationsvereinbarung (KOV).
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Lieferantenrahmenvertrag
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Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung
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Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen