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Versorgungssicherheit Gas
Krisenvorbereitung im Fall einer nationalen Gasmangellage
Über das Gasnetz werden Sie als Netzkunde sicher mit dem Energieträger Erdgas versorgt. Es gehört zu unseren Aufgaben, das Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben.
Die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas soll auch in Krisenzeiten gewährleistet sein. Dafür wurde von der Bundesregierung der Notfallplan Gas erstellt. Für die Einordnung des Schweregrads einer Versorgungskrise werden drei Krisenstufen - Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe - unterschieden. In der Frühwarn- und Alarmstufe sind marktbasierte Maßnahmen von uns als Gasversorgungsunternehmen vorgesehen. Nach der Ausrufung der Notfallstufe durch die Bundesregierung können „nicht-marktbasierte Maßnahmen“ als hoheitlicher Eingriff durch die Bundesnetzagentur ergriffen werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen. Die Alarmstufe folgt auf die am 30. März 2022 ausgerufene Frühwarnstufe.
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Maßnahmen in der Alarm- und Frühwarnstufe
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Maßnahmen in der Notfallstufe