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Lieferung Aushilfsenergie/Ersatzversorgung
Gas für alle Fälle.
Falls
wir Ihre Lieferstelle keinem Gaslieferanten zuordnen können, wird der
Aushilfslieferant bzw. zuständige Grundversorger vorübergehend Ihre Versorgung
übernehmen.
Sind Sie am Niederdrucknetz angeschlossen, dann werden Sie im Rahmen der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG durch den zuständigen Grundversorger beliefert. Die geltenden Bedingungen und Preisen sind auf der Internetseite des Grundversorgers veröffentlicht.
Nutzen Sie einen Anschluss zur Gasentnahme, der nicht am Niederdrucknetz angeschlossen ist, dann übernimmt die Lieferung der Aushilfsenergie die Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (Aushilfslieferant), außer in den folgenden Konzessionsgebieten:
- Herzberg, Schönewalde, Stollberg, Lichtenstein und Crimmitschau, in den Gemeinden Bernsdorf und St. Egidien sowie in der Gemeinde Neukirchen,
- Stadt Lößnitz einschließlich der Ortsteile Affalter und Dittersdorf,
- Gemeinde Elsteraue in den Ortsteilen Tröglitz, Bornitz und Göbitz,
- Gemeinde Osternienburger Land im Ortsteil Großpaschleben,
- Stadt Zörbig in den Ortsteilen Löberitz und Salzfurtkapelle,
- Stadt Leisnig in den Ortsteilen Polditz, Marschwitz, Wiesenthal und Altleisnig sowie im Konzessionsgebiet der Stadt Grimma im Ortsteil Seidewitz.
Die geltenden Bedingungen und Preise zur Lieferung der Aushilfsenergie sind auf der Internetseite des Aushilfslieferanten veröffentlicht.