Konzessionsabgabe

Höhe der Konzessionsabgabe für Tarifkunden.
Zusätzlich zum Netznutzungsentgelt ist eine Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 zu entrichten. Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist abhängig von der amtlichen Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde:
| Gemeinde | Für Kochen und Warmwasser in Cent/kWh | Für sonstige Tariflieferungen in Cent/kWh |
|---|---|---|
| bis 25.000 Einwohner | 0,51 | 0,22 |
| bis 100.000 Einwohner | 0,61 | 0,27 |
| bis 500.000 Einwohner | 0,77 | 0,33 |
| über 500.000 Einwohner | 0,93 | 0,40 |
In einigen Ortsteilen oder Straßenzügen kann die Konzessionsabgabe abweichen. Deshalb dienen die Angaben nur zur Orientierung.
Für Sondervertragskunden gemäß KAV wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 Cent/kWh berechnet.
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