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Vertragsanpassung nach § 115 EnWG

Hände mit Kugelschreiber unterzeichnen einen Vertrag

Hinweis zur Veröffentlichungspflicht.

MITNETZ GAS macht bekannt, dass gemäß § 115 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 29 Abs. 1 NDAV alle bestehenden Vertragsverhältnisse an die Regelungen der NDAV angepasst werden. Die Anpassung haben wir am 3. Februar 2007 öffentlich in der Presse bekannt gegeben.