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Ihr Wegweiser zum Gasnetzanschluss für Neubauten 

Erdgas im Neubau

Tipps für Bauherren

Sie möchten in Ihrem neuen Eigenheim Erdgas als Energieträger für die Heizung und Warmwasserbereitung nutzen? Dann sollten Sie bereits frühzeitig im Bauprojekt alle notwendigen Formalitäten anstoßen, damit der Gasanschluss pünktlich zum Einzug betriebsbereit ist. Unsere sieben Tipps helfen Ihnen dabei. 

1. Bauantrag beim Bauordnungsamt stellen

Vor Baubeginn reichen Sie bzw. der Bauträger einen Antrag beim zuständigen Bauordnungsamt Ihres Wohnsitzes ein. Dafür benötigen Sie unsere Stellungnahme über die gesicherte Versorgung - also Auskunft darüber, ob Ihr Grundstück bereits an einem Gasnetz liegt. Bitte stellen Sie dazu einen formlosen Antrag an service@mitnetz-gas.de oder per Post.

2. Vertragsinstallateur wählen

Ein guter Fachhandwerker für Gasinstallation ist das A und O für die fachgerechte Errichtung, Wartung und Reparatur Ihrer Gas- und Heizungsanlage. Im Idealfall begleitet er Sie bereits von der ersten Planung über die Anmeldung, Errichtung und Inbetriebnahme Ihres Netzanschlusses. Laut gesetzlicher Regelungen dürfen nur Fachleute an Gasanlagen arbeiten, die im Installateurverzeichnis des Gasnetzbetreibers eingetragen sind. Diese Bestimmung dient der Sicherheit und garantiert eine fachgerechte Ausführung. Hier finden Sie qualifizierte Gasinstallateure in Ihrer Nähe.

3.  Anmeldung des Netzanschlusses bei MITNETZ GAS

Damit der Netzanschluss pünktlich zum Einzug ins neue Heim fertig ist, muss Ihr Gasinstallateur diesen bei uns über unser Online-Portal meine.mitnetz-gas.de anmelden.

Im Ausnahmefall können Sie uns Ihren Anschlusswunsch auch selbst telefonisch über unsere Servicenummer 0800 2 120 120 mitteilen. Bitte halten Sie dafür folgende Information für uns bereit:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer vom Anschlussnehmer und – falls abweichend – vom Anschlussnutzer sowie Grundstückseigentümer
  • Ort, Straße, Hausnummer oder Flurstücksnummer (Anschlussobjekt)
  • Lageplan des Objektes (Flurstückskarte)
  • Grundriss vom Gebäude mit Angabe der gewünschten Lage des Hausanschlusses
  • Nutzungsart des Gebäudes
  • Art und Anzahl der anzuschließenden Gasgeräte und deren Leistung

4.  Anschlussangebot und Netzanschlussverhältnis

Nach der Anmeldung erhalten Sie ein Angebot über die Anschlusskosten und den Baukostenzuschuss. Unterzeichnen Sie das Angebot wird Ihr Auftrag zur Herstellung des Netzanschlusses verbindlich und Sie erhalten von uns die Bestätigung des Netzanschlussverhältnisses. Dieser Vertrag regelt die dauerhafte technische Anbindung (Netzanschluss) Ihrer Gasanlage an unser Verteilnetz.

5. Errichtung Netzanschluss

Für die Außenarbeiten an Ihrem Netzanschluss (bis zum Absperrhahn im Haus) beauftragen wir eine regionale Baufirma. Den Termin für die Errichtung Ihres Netzanschlusses vereinbart die Baufirma direkt mit Ihnen. Die Inneninstallation übernimmt dann Ihr Gasinstallateur.

6. Inbetriebnahme

Anschließend beantragt Ihr Gasinstallateur Ihren Gaszähler über unser Online-Portal meine.mitnetz-gas.de, baut den Zähler ein und nimmt die Gasanlage in Betrieb.

7. Auswahl des Gasversorgers

Vergessen Sie nicht bis zur Inbetriebnahme einen Gaslieferanten zu wählen. Ansonsten übernimmt nach sechs Wochen der zuständige Gasversorger die Belieferung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung.


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